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         Christoph U.
        Bellin   FOTOGRAFIE
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        Tel. 0176 24 002 567 
		mail@christoph-bellin.de  | 
     
    
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         Heidestrasse
        70   22889 Tangstedt / Hamburg     USt-IdNr.: DE263763141  | 
     
   
 
  
              
        Allgemeine
        Liefer- und Geschäftsbedingungen 
        I.
        Allgemeines 
        1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
        folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten
        Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 
        2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder
        Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens
        jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. 
        3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
        binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
        des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
        des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf
        diese schriftlich anerkennt. 
        4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch
        ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
        Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen. 
         
        II. Überlassenes Bildmaterial 
        1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
        gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
        vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital
        übermitteltes Bildmaterial. 
        2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
        Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2
        Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. 
        3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
        Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. 
        4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und
        zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. 
        5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln
        und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung,
        Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. 
        6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
        Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von
        48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial
        als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zu-gegangen. 
         
        III. Nutzungsrechte 
        1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur
        einmaligen Verwendung. 
        2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
        Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
        bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
        Grundhonorar. 
        3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für
        die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
        Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
        welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
        der Auftragserteilung ergibt. 		Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, 
		für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der 
		Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. 
        4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
        Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der
        vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt
        insbesondere für: 
        * eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
        Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder
        bei sonstigen Nachdrucken, 
        * jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, 
        * die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials
        auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische
        oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
        Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur
        der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. III 3. AGB
        dient, 
        * jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi,
        Disketten oder ähnlichen Datenträgern, 
        * jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
        Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit
        es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), 
        * die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
        oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
        Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. 
        5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, 
		Ausschnittvergrößerung, Montage oder
        durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
        urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
        schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit
        [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
        nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. 
        6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
        ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
        Tochterunternehmen, zu übertragen. 
        7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
        nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen
        vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen
        Bild. 
         
        IV. Haftung 
        Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
        abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein
        entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
        Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die
        Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen
        etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
        Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
        Sinnzusammenhänge. 
         
        V. Honorare 
        1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
        bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
        Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich
        zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 
        2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu
        dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar
        auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses
        schriftlich zu vereinbaren. 
        3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
        Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
        Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten
        und gehen zu Lasten des Kunden. 
        4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu
        zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht
        veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für
        Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
        Vereinbarung ein Honorar von mindestens ¤ 75,00 pro Aufnahme an. 
        5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist
        nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
        Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die
        Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. 
         
        VI. Rückgabe des Bildmaterials 
        1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form 
		unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, 
		spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert 
		zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung 
		der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen. 
		2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung 
		grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der 
		Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer 
		erneuten Lieferung der Daten. 
        3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden 
		oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der 
		Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat 
		der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach 
		Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist 
		vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger 
		zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur 
		wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist. 
        4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf
        dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das
        Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis
        zum Eingang beim Fotografen. 
         
        VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz 
        1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des 
		Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe 
		des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe 
		des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender 
		Schadensersatzansprüche. 
        2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch 
		platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein 
		Aufschlag in Höhe von 100 auf das vereinbarte bzw. 
		übliche Nutzungshonorar zu zahlen. 
         
        VIII. 
        1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und
        zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 
        2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
        Wirksamkeit der Schriftform. 
        3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
        Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
        Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung
        durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
        angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 
        4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. 
           
  
      
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